Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Warum Du rechtzeitig an Dich denken solltest!

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:

Warum Du rechtzeitig an Dich denken solltest!

Viele von uns denken nicht daran, bis es so weit oder vielleicht schon zu spät ist. Wie handelt man im Sinne eines Menschen, wenn man ihn nicht mehr fragen kann? Da gilt es nun zu entscheiden: für den Partner, die Eltern, das erwachsene Kind. 93 Prozent von uns kennen die Möglichkeit der Patientenverfügung, mit 40 Prozent denkt fast die Hälfte von uns darüber nach, eine solche zu verfassen – umgesetzt wird dies jedoch nur von 15 Prozent der Menschen in Deutschland. Das ist also nicht ganz jeder Siebte von uns. Gerade, wenn es um solche wichtigen Dinge geht, sollte uns die Selbstbestimmung noch wichtiger sein.

Wenn uns die falsche Angst treibt

Schnell kann es passiert sein: Ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit, aber auch die Folgen der natürlichen Alterung stellen uns ganz plötzlich vor eine Entscheidung. Warum sich der größere Teil von uns damit nicht beschäftigen mag, wissen wir ebenso gut als, wie wichtig es wäre, hier entsprechend vorzusorgen. Die Scheu davor reduziert sich umso mehr, umso genauer man weiß, was man selbst tun kann und worauf zu achten ist. Die Sache gewinnt auch an Bedeutung, wenn man sich vergegenwärtigt, dass man selbst unversehens „auf beiden Seiten“ stehen kann: als Mensch, der handeln muss oder als Mensch für den entschieden wird. Wer wirklich für sich Vorkehrungen möchte und seine Angehörigen entlasten will, denkt am besten gleich über eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Betreuungsregelung nach.

Sicherheit und Klarheit schaffen

Bevor man ins Detail geht, sollte man vielleicht erst mal kurz mit den üblichen Vorurteilen und Fehlannahmen aufräumen:

  • Ich bin doch dafür noch zu jung!
  • Meine Angehörigen wissen, was gut für mich ist!
  • Ich lade mir einfach etwas aus dem Netz herunter.
  • Im Krankenhaus oder Pflegeheim tun die ohnehin, was die wollen!

Erst mal wissen wir genau, dass wir den Zeitpunkt eines solchen Ereignisses nicht bestimmen können und er mit dem Alter nicht unbedingt etwas zu tun hat. Wer sich mit seinen Angehörigen schon mal über einen Organspendeausweis unterhalten hat, der weiß spätestens dann, wie schnell die Meinungen auseinandergehen können und wie groß der Respekt vor lebenswichtigen Entscheidungen für andere ist. Sich die Sache einfach zu machen, um sein Gewissen zu beruhigen, kann ebenso nicht wirklich im eigenen Interesse sein. Man sollte sich fragen: Was sind meine Glaubensgrundsätze und Wertevorstellungen? Wie möchte ich diese Welt verlassen und was hinterlasse ich damit anderen?

Wenn dann richtig: Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung verknüpfen – auch an die Betreuung denken

Wer schon weiter denkt, der sollte möglichst ganzheitlich denken. Erst einmal ist es wichtig, dass alle festgelegten Inhalte schriftlich dokumentiert sind und nicht zu allgemein gehalten sind, in dem Glauben, damit würde man schon alles abdecken. Genauso ist es wichtig, sich die Gesamtsituation vor Augen zu führen: Nicht selten geht es um eine ganze Kette von Ereignissen. Wer sich jetzt überfordert fühlt, sollte nicht zurückschrecken. Es ist möglich, Informationsveranstaltungen zu besuchen und sich rechtlich abzusichern über Textbausteine, die zum Beispiel auch vom Justizministerium zur Verfügung gestellt werden. Das sollte aber nicht davon entbinden sehr konkret in der Ausformulierung zu werden. Aussagen wie: „Ich möchte nicht dahinsiechen“ entsprechen, nur einem allgemeinen undefinierten Wunsch und sind keine klaren Handlungsanweisungen. Vereine, Ärzte und auch Anwälte können hier weiterhelfen – es wird allerdings noch diskutiert, ob Mediziner hierfür ein Honorar erheben dürfen oder nicht. Was Ihnen eine fachkundige Meinung Wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.

Es geht nur schriftlich!

Wenn es um solche wichtigen Dinge, wie Finanzen, Wohnung oder die Gesundheit geht, reicht nicht aus, mit den Angehörigen zu sprechen. Es gilt: Eine schriftlich fixierte Vertretungsvollmacht muss vorliegen – diese kann auch von Hand geschrieben sein. Unser Grundgesetz legt fest, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder entscheiden dürfen. In bestimmten Ausnahmefällen wird ein Betreuer eingesetzt. Die meisten setzen bei einer Vorsorgevollmacht oder in die Patientenverfügung ihren Partner ein, denn hier liegt das größte Vertrauen im Hinblick auf die entsprechende Fürsorge und die Sorgfalt. In höherem Alter sollte man darüber nachdenken, sein Kind oder seine Kinder miteinzubeziehen, um den Lebensgefährten etwas zu entlasten, falls dieser bereits selbst mit Erkrankungen belastet ist.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht regelt, was zu tun ist, wenn eine Notsituation eintritt. Sie regelt in erster Linie nicht wer, sondern was bei einer eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit zu tun ist. Der Einsatz von bestimmten Bevollmächtigten sollte notariell beglaubigt werden, wie etwa bei Grundstücksveräußerungen. Die rechtliche Beratung kann durch Juristen, entsprechende Vereine oder Behörden erfolgen. Eine eigene Vorsorge macht den staatlichen Eingriff überflüssig – man wählt selbst, wer sich entsprechend kümmert, wenn es zum Abbau der Gesundheit oder einem Unfall kommt. Da ein Bevollmächtigter als Vertreter des gebrechlichen Menschen nicht gerichtlich bestellt und überprüft wird, ist die sorgfältige Auswahl sehr wichtig. Dabei sollte nicht nur das besondere Vertrauensverhältnis die Basis, ein entscheidender Punkt ist die Eignung des Bevollmächtigten für eine solche bedeutende Aufgabe. Je nach Anforderung kann es sinnvoll sein, mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen. Es gibt ein zentrales Vorsorgeregister (ZVR) als Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Wenn es ums Geld, reicht eine Vorsorgevollmacht dagegen oft nicht aus. Dies kann auch der Fall sein, wenn darin festgelegt ist, dass der Bevollmächtigte Bankgeschäfte tätigen darf – hier müssen die Details entweder besonders genau hinterlegt sein oder man regelt diese Fragen direkt mit seiner Bank.

Was sollte die Patientenverfügung regeln?

Eine Patientenverfügung kann die Vorsorgevollmacht entsprechend ergänzen. Darin wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen man sich wünscht oder welche man ablehnt, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Damit sorgt man nicht nur entsprechend für sich selbst, sondern erleichtert auch die Situation für den Menschen, den man bevollmächtigt hat. Auch für Angehörige kann es eine Erleichterung sein, dass man so aus dem Leben gegangen ist, wie man es sich gewünscht hat. Eine solche Entscheidung erfordert ein sich Bewusstwerden über seine Vorstellungen: Welche medizinischen lebensverlängernden Maßnahmen lehnt man ab? Dabei empfiehlt es sich, besonders konkret zu werden und die Situation zu beschreiben. Dies ist bei bereits bekannten Krankheiten besonders sinnvoll. An solche Regelungen müssen Ärzte sich halten, auch wenn sie sonst aus medizinischer Sicht eine andere Behandlung für erforderlich ansehen. Achten Sie aber darauf, Ihre Verfügung möglichst aktuell zu halten, damit Ihr letzter Wille auch wirklich glaubhaft wirkt und nicht angezweifelt werden kann.

Warum ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Die Betreuungsverfügung ist von der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmachten zu unterscheiden. In einer Betreuungsverfügung können Wünsche hinsichtlich der eigenen Betreuung geäußert werden, die im Betreuungsfall möglicherweise aus Krankheitsgründen nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können:

  • den Ort der Pflege
  • die Art der Versorgung,
  • Geschenke an Angehörige und Freunde

Auch hier ist es von größter Bedeutung, seine Vorstellungen so genau als möglich zu auszuformulieren. Diesen Wünschen muss der bestimmte Betreuer später unter der Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit für den Betreuer entsprechen.

Wie man sieht, geht es nicht nur darum, einige persönliche Dinge zu bedenken – es geht auch darum, den rechtsrelevanten Rahmen zu berücksichtigen und auch auszuschöpfen. Wenn man entsprechend für sich vorsorgen will oder Sorge dafür tragen will, dass ein Angehöriger oder ein anderweitig nahestehender Mensch entsprechend versorgt werden möchte oder sein Letzter Wille berücksichtigt wird, tut man gut daran, sich entsprechend beraten zu lassen.

masspuno Redaktion: Dr. Silvija Franjic

 

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Einzelverfahren/Betreuungsverfahren/

http://www.brigitte.de/gesund/gesundheit/patientenverfuegung-1040145/

https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung-Wie-Sie-rechtzeitig-Klarheit-schaffen-4641470-0/

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/informationen-zur-vorsorgevollmacht.html

https://www.familienratgeber.de/recht/betreuungsverfuegung.php

 

Bildquellenangabe: Rainer Sturm  / pixelio.de

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