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	<title>MeinStein &#187; Recht</title>
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	<description>Dein individueller Grabstein</description>
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		<title>Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Warum Du rechtzeitig an Dich denken solltest!</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2016 10:05:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[aus dem Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[mein letzter Wille]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Testatment]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>

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		<description><![CDATA[Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Warum Du rechtzeitig an Dich denken solltest! Viele von uns denken nicht daran, bis es so weit oder vielleicht schon zu spät ist. Wie handelt man im Sinne eines Menschen, wenn man ihn nicht mehr fragen kann? Da gilt es nun zu entscheiden: für den Partner, die Eltern, das erwachsene Kind. 93 ...<a class="post-readmore" href="http://meinsteinblog.de/patientenverfugung-und-vorsorgevollmacht-warum-du-rechtzeitig-an-dich-denken-solltest/">read more</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://meinsteinblog.de/wp-content/uploads/2016/01/414841_original_R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de_.jpg"><img class="aligncenter size-large wp-image-548" alt="414841_original_R_K_B_by_Rainer Sturm_pixelio.de" src="http://meinsteinblog.de/wp-content/uploads/2016/01/414841_original_R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de_-1024x682.jpg" width="1024" height="682" /></a></p>
<p><b>Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: </b></p>
<p><b>Warum Du rechtzeitig an Dich denken solltest!</b></p>
<p>Viele von uns denken nicht daran, bis es so weit oder vielleicht schon zu spät ist. Wie handelt man im Sinne eines Menschen, wenn man ihn nicht mehr fragen kann? Da gilt es nun zu entscheiden: für den Partner, die Eltern, das erwachsene Kind. 93 Prozent von uns kennen die Möglichkeit der Patientenverfügung, mit 40 Prozent denkt fast die Hälfte von uns darüber nach, eine solche zu verfassen &#8211; umgesetzt wird dies jedoch nur von 15 Prozent der Menschen in Deutschland. Das ist also nicht ganz jeder Siebte von uns. Gerade, wenn es um solche wichtigen Dinge geht, sollte uns die Selbstbestimmung noch wichtiger sein.</p>
<p><b>Wenn uns die falsche Angst treibt</b></p>
<p>Schnell kann es passiert sein: Ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit, aber auch die Folgen der natürlichen Alterung stellen uns ganz plötzlich vor eine Entscheidung. Warum sich der größere Teil von uns damit nicht beschäftigen mag, wissen wir ebenso gut als, wie wichtig es wäre, hier entsprechend vorzusorgen. Die Scheu davor reduziert sich umso mehr, umso genauer man weiß, was man selbst tun kann und worauf zu achten ist. Die Sache gewinnt auch an Bedeutung, wenn man sich vergegenwärtigt, dass man selbst unversehens „auf beiden Seiten“ stehen kann: als Mensch, der handeln muss oder als Mensch für den entschieden wird. Wer wirklich für sich Vorkehrungen möchte und seine Angehörigen entlasten will, denkt am besten gleich über eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Betreuungsregelung nach.</p>
<p><b>Sicherheit und Klarheit schaffen</b></p>
<p>Bevor man ins Detail geht, sollte man vielleicht erst mal kurz mit den üblichen Vorurteilen und Fehlannahmen aufräumen:</p>
<ul>
<li>Ich bin doch dafür noch zu jung!</li>
<li>Meine Angehörigen wissen, was gut für mich ist!</li>
<li>Ich lade mir einfach etwas aus dem Netz herunter.</li>
<li>Im Krankenhaus oder Pflegeheim tun die ohnehin, was die wollen!</li>
</ul>
<p>Erst mal wissen wir genau, dass wir den Zeitpunkt eines solchen Ereignisses nicht bestimmen können und er mit dem Alter nicht unbedingt etwas zu tun hat. Wer sich mit seinen Angehörigen schon mal über einen Organspendeausweis unterhalten hat, der weiß spätestens dann, wie schnell die Meinungen auseinandergehen können und wie groß der Respekt vor lebenswichtigen Entscheidungen für andere ist. Sich die Sache einfach zu machen, um sein Gewissen zu beruhigen, kann ebenso nicht wirklich im eigenen Interesse sein. Man sollte sich fragen: Was sind meine Glaubensgrundsätze und Wertevorstellungen? Wie möchte ich diese Welt verlassen und was hinterlasse ich damit anderen?</p>
<p><b>Wenn dann richtig: Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung verknüpfen &#8211; auch an die Betreuung denken</b></p>
<p>Wer schon weiter denkt, der sollte möglichst ganzheitlich denken. Erst einmal ist es wichtig, dass alle festgelegten Inhalte schriftlich dokumentiert sind und nicht zu allgemein gehalten sind, in dem Glauben, damit würde man schon alles abdecken. Genauso ist es wichtig, sich die Gesamtsituation vor Augen zu führen: Nicht selten geht es um eine ganze Kette von Ereignissen. Wer sich jetzt überfordert fühlt, sollte nicht zurückschrecken. Es ist möglich, Informationsveranstaltungen zu besuchen und sich rechtlich abzusichern über Textbausteine, die zum Beispiel auch vom Justizministerium zur Verfügung gestellt werden. Das sollte aber nicht davon entbinden sehr konkret in der Ausformulierung zu werden. Aussagen wie: „Ich möchte nicht dahinsiechen“ entsprechen, nur einem allgemeinen undefinierten Wunsch und sind keine klaren Handlungsanweisungen. Vereine, Ärzte und auch Anwälte können hier weiterhelfen – es wird allerdings noch diskutiert, ob Mediziner hierfür ein Honorar erheben dürfen oder nicht. Was Ihnen eine fachkundige Meinung Wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.</p>
<p><b>Es geht nur schriftlich!</b></p>
<p>Wenn es um solche wichtigen Dinge, wie Finanzen, Wohnung oder die Gesundheit geht, reicht nicht aus, mit den Angehörigen zu sprechen. Es gilt: Eine schriftlich fixierte Vertretungsvollmacht muss vorliegen – diese kann auch von Hand geschrieben sein. Unser Grundgesetz legt fest, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder entscheiden dürfen. In bestimmten Ausnahmefällen wird ein Betreuer eingesetzt. Die meisten setzen bei einer Vorsorgevollmacht oder in die Patientenverfügung ihren Partner ein, denn hier liegt das größte Vertrauen im Hinblick auf die entsprechende Fürsorge und die Sorgfalt. In höherem Alter sollte man darüber nachdenken, sein Kind oder seine Kinder miteinzubeziehen, um den Lebensgefährten etwas zu entlasten, falls dieser bereits selbst mit Erkrankungen belastet ist.</p>
<p><b>Was ist eine Vorsorgevollmacht?</b></p>
<p>Die Vorsorgevollmacht regelt, was zu tun ist, wenn eine Notsituation eintritt. Sie regelt in erster Linie nicht wer, sondern was bei einer eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit zu tun ist. Der Einsatz von bestimmten Bevollmächtigten sollte notariell beglaubigt werden, wie etwa bei Grundstücksveräußerungen. Die rechtliche Beratung kann durch Juristen, entsprechende Vereine oder Behörden erfolgen. Eine eigene Vorsorge macht den staatlichen Eingriff überflüssig &#8211; man wählt selbst, wer sich entsprechend kümmert, wenn es zum Abbau der Gesundheit oder einem Unfall kommt. Da ein Bevollmächtigter als Vertreter des gebrechlichen Menschen nicht gerichtlich bestellt und überprüft wird, ist die sorgfältige Auswahl sehr wichtig. Dabei sollte nicht nur das besondere Vertrauensverhältnis die Basis, ein entscheidender Punkt ist die Eignung des Bevollmächtigten für eine solche bedeutende Aufgabe. Je nach Anforderung kann es sinnvoll sein, mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen. Es gibt ein zentrales Vorsorgeregister (ZVR) als Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Wenn es ums Geld, reicht eine Vorsorgevollmacht dagegen oft nicht aus. Dies kann auch der Fall sein, wenn darin festgelegt ist, dass der Bevollmächtigte Bankgeschäfte tätigen darf &#8211; hier müssen die Details entweder besonders genau hinterlegt sein oder man regelt diese Fragen direkt mit seiner Bank.</p>
<p><b>Was sollte die Patientenverfügung regeln?</b></p>
<p>Eine Patientenverfügung kann die Vorsorgevollmacht entsprechend ergänzen. Darin wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen man sich wünscht oder welche man ablehnt, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Damit sorgt man nicht nur entsprechend für sich selbst, sondern erleichtert auch die Situation für den Menschen, den man bevollmächtigt hat. Auch für Angehörige kann es eine Erleichterung sein, dass man so aus dem Leben gegangen ist, wie man es sich gewünscht hat. Eine solche Entscheidung erfordert ein sich Bewusstwerden über seine Vorstellungen: Welche medizinischen lebensverlängernden Maßnahmen lehnt man ab? Dabei empfiehlt es sich, besonders konkret zu werden und die Situation zu beschreiben. Dies ist bei bereits bekannten Krankheiten besonders sinnvoll. An solche Regelungen müssen Ärzte sich halten, auch wenn sie sonst aus medizinischer Sicht eine andere Behandlung für erforderlich ansehen. Achten Sie aber darauf, Ihre Verfügung möglichst aktuell zu halten, damit Ihr letzter Wille auch wirklich glaubhaft wirkt und nicht angezweifelt werden kann.</p>
<p><strong>Warum ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?</strong></p>
<p>Die Betreuungsverfügung ist von der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmachten zu unterscheiden. In einer Betreuungsverfügung können Wünsche hinsichtlich der eigenen Betreuung geäußert werden, die im Betreuungsfall möglicherweise aus Krankheitsgründen nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können:</p>
<ul>
<li>den Ort der Pflege</li>
<li>die Art der Versorgung,</li>
<li>Geschenke an Angehörige und Freunde</li>
</ul>
<p>Auch hier ist es von größter Bedeutung, seine Vorstellungen so genau als möglich zu auszuformulieren. Diesen Wünschen muss der bestimmte Betreuer später unter der Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit für den Betreuer entsprechen.</p>
<p>Wie man sieht, geht es nicht nur darum, einige persönliche Dinge zu bedenken &#8211; es geht auch darum, den rechtsrelevanten Rahmen zu berücksichtigen und auch auszuschöpfen. Wenn man entsprechend für sich vorsorgen will oder Sorge dafür tragen will, dass ein Angehöriger oder ein anderweitig nahestehender Mensch entsprechend versorgt werden möchte oder sein Letzter Wille berücksichtigt wird, tut man gut daran, sich entsprechend beraten zu lassen.</p>
<p>masspuno Redaktion: Dr. Silvija Franjic</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Einzelverfahren/Betreuungsverfahren/" target="_blank">https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Einzelverfahren/Betreuungsverfahren/</a></p>
<p><a href="http://www.brigitte.de/gesund/gesundheit/patientenverfuegung-1040145/" target="_blank">http://www.brigitte.de/gesund/gesundheit/patientenverfuegung-1040145/</a></p>
<p><a href="https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung-Wie-Sie-rechtzeitig-Klarheit-schaffen-4641470-0/">https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung-Wie-Sie-rechtzeitig-Klarheit-schaffen-4641470-0/</a></p>
<p><a href="http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/informationen-zur-vorsorgevollmacht.html">http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/informationen-zur-vorsorgevollmacht.html</a></p>
<p><a href="https://www.familienratgeber.de/recht/betreuungsverfuegung.php" target="_blank">https://www.familienratgeber.de/recht/betreuungsverfuegung.php</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildquellenangabe: Rainer Sturm  / pixelio.de</p>
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		<title>Das Netz vergisst Dich nie einfach so!</title>
		<link>http://meinsteinblog.de/das-netz-vergisst-dich-nie-einfach-so/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 13:06:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Würde]]></category>

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		<description><![CDATA[ Bildquelle: www.einstellungstest-polizei-zoll.de  / pixelio.de   Über 90 % der Internetuser kümmert sich (immer noch) nicht um ihren Netznachlass. Schon das „digitale Testament“ gemacht? Für die Hinterbliebenen kann das nervenaufreibend und teuer werden, wenn nicht.   Eigentlich will niemand, dass man ihn einfach so vergisst. Aber wer möchte ewig unkontrolliert im Netz herumgeistern, nachdem er längst verstorben ...<a class="post-readmore" href="http://meinsteinblog.de/das-netz-vergisst-dich-nie-einfach-so/">read more</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><b><a href="http://meinsteinblog.de/wp-content/uploads/2015/10/738308_original_R_by_www.einstellungstest-polizei-zoll.de_pixelio.de1_.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-497" alt="738308_original_R_by_www.einstellungstest-polizei-zoll.de_pixelio.de(1)" src="http://meinsteinblog.de/wp-content/uploads/2015/10/738308_original_R_by_www.einstellungstest-polizei-zoll.de_pixelio.de1_.jpg" width="4000" height="2000" /></a> </b>Bildquelle: www.einstellungstest-polizei-zoll.de  / pixelio.de</p>
<p><b> </b></p>
<p><i>Über 90 % der Internetuser kümmert sich (immer noch) nicht um ihren Netznachlass. Schon das „digitale Testament“ gemacht? Für die Hinterbliebenen kann das nervenaufreibend und teuer werden, wenn nicht.</i></p>
<p><i> </i></p>
<p>Eigentlich will niemand, dass man ihn einfach so vergisst. Aber wer möchte ewig unkontrolliert im Netz herumgeistern, nachdem er längst verstorben ist? Was man dann selbst nicht mehr mitbekommt, wird für die Erben schnell zu einem Problem: Telefonanbieter buchen trotz Todesfall ab, Auktionen laufen weiter, Profile bestehen fort. Es gibt mittlerweile nicht nur bei Facebook einen Service, die Nachlassverwaltung zu managen. Das heißt aber nur, dass die Hürden weniger werden, einfach wird es deshalb trotzdem nicht für die Hinterbliebenen, wenn man sich selbst um nichts gekümmert hat. Und Hand aufs Herz: Wer hat bereits seinen eigenen digitalen Nachlassverwalter bestimmt?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b><i>Nachlassverwaltung ist längst auch ein Netzthema</i></b></p>
<p><b><i> </i></b></p>
<p>Nicht nur, dass es richtig teuer werden kann, wenn die Hinterbliebenen auf bestimmte Online-Konten nicht mehr zugreifen können, weil diese schlichtweg Kosten verursachen. Unter Umständen gibt es keine Möglichkeit an sehr persönliche Dinge zu kommen, wie Bilder und weitere sehr persönliche Inhalte. Und umso langwieriger sich die Abwicklung der Nachlassfragen gestaltet, umso länger leiden die Angehörigen, die auch verpflichtet sind, sich um bestimmte Dinge zu kümmern. Sie stehen ständig in der Nachweispflicht und müssen das Ableben wieder und wieder per Totenschein belegen. Damit ist es aber längst nicht getan, denn jeder Dienst oder Anbieter hat da so sein ganz eigenes Prozedere, bis alle Aktivitäten gestoppt sind und das Konto endgültig gelöscht wird. Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, ein Gedenkprofil zu weiter zu pflegen, wenn dies gewünscht ist. Diesen „Memorial Modus“ sieht man häufiger bei verstorbenen Personen des öffentlichen Lebens.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b><i>Wo liegt der „Hund“ eigentlich begraben</i></b></p>
<p><b><i> </i></b></p>
<p>Facebook hat kürzlich noch mal nachgebessert, wenn es um das Thema Verwaltung des Benutzerkontos nach dem Tod geht. Hier kann man Vertrauenspersonen (Legacy Person) bestimmen, die dann auf das Profil zugreifen können. Google+ arbeitet mit einem Inaktivitätsmanager, der hinterlegte Personen kontaktiert, sobald längere Zeit nichts geschehen ist. XING schaltet das Profil schnellstmöglich unsichtbar, wenn hier eine beglaubigte Benachrichtigung über einen Todesfall eingeht. Im Grunde genommen ist aber der wichtigste Einstieg das Haupt-E-Mail-Konto der verstorbenen Person, denn hier gewinnt man nicht nur den Überblick über die noch laufenden Prozesse, sondern kann auch unmittelbarer auf Dienste und Konten zugreifen. Doch dann wartet immer noch eine Menge Arbeit auf die Hinterbliebenen, wenn Passwörter und Zugangsdaten nicht bekannt sind. Woraus besteht so ein digitaler Nachlass eigentlich: Das sind der gesamte Schriftverkehr und die Dateien auf dem Computer, Tablet und Co., sonstige „digitale Güter“, wie Musik, Filme, Lizenzen etc., Profile im Social Media, alle Arten von eigenen Internetauftritten und sämtliche Konten, die mit Bezahlung und Einkauf zu tun haben. Was, wenn sich Verträge immer wieder von selbst verlängern?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b><i>Was passiert, wenn die Passwörter nicht bekannt sind?</i></b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer einen sogenannten Passwortsafe hat, kann den Zugang zu diesem zeitig ermöglichen. Wichtig ist hierbei, dass diese Passwortsammlung synchronisiert wird und damit immer alle Änderungen auch aktualisiert wurden. Es muss nicht unbedingt eine „Hightech-Lösung“ her: Lieber eine handschriftliche Kontenliste mit allen wichtigen Log-In-Angaben, als gar keine Übersicht. Wenn überhaupt nichts Derartiges vorliegt, kann es sein, dass für die Hinterbliebenen eine wahre Odyssee beginnt. Denn für das digitale Erbe gibt es noch keine richtigen rechtlichen Bestimmungen. Oft ist die Rechtslage umstritten und man folgt dem Diktat des jeweiligen Anbieters und dreht sich im Kreise, während sich die berühmte Katze in den Schwanz beißt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b><i>Was soll eigentlich genau bleiben?</i></b></p>
<p><b><i> </i></b></p>
<p>Auch wenn es gerade so klingt, als würde sich um diese Aufgabe niemand wirklich reißen wollen, so ist unser digitales Erbe keinesfalls ein unbedeutender Wert. Umso mehr Zeit wir selbst investiert haben in die Pflege unserer Profile, umso mehr Erinnerungswerte für unsere Angehörigen werden sich hier unter Umständen angesammelt haben, wie etwa Fotoalben, die es nur online gibt. Über 90 Prozent beschäftigen sich aber nicht mit der Frage ihrer Online-Hinterlassenschaften. Dabei können wir Einfluss darauf nehmen, wie das Netz (sich) an uns erinnert. Warum nicht die eigenen Wünsche festhalten, wie man es auch sonst für die materiellen Dinge tut? Natürlich gibt es mittlerweile auch Profis, die sich auf die digitale Nachlassverwaltung spezialisiert haben &#8211; auch in technischer Hinsicht. Das ist dann aber wieder mit entsprechenden Kosten verbunden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Was tut man also selbst am besten? </b></p>
<p>Zunächst das Wichtigste: Eine Vertrauensperson oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen! Es geht nicht darum, seine gesamten Passwörter zu Lebzeiten zu offenbaren. Man sollte lediglich jemandem mitteilen, wie man im Falle eines Falles darauf zugreifen kann. Wenn die Entscheidung schwerfällt, sollte man sich einfach fragen, wem man sonst seinen Hausschlüssel anvertraut. Denn auch diese Menschen hätten jederzeit die Möglichkeit, intimste Einblicke das Leben zu gewinnen und haben Zugriff auf Werte und Vermögen. Es macht aber auch Sinn, nicht nur den Zugriff zu ermöglichen, sondern im Zuge dessen auch einen Nachlass zu formulieren, damit klar ist, was genau passieren soll. Um sicherzugehen, dass alles auch im Netz wirklich „gut ausgeht“, aktualisiert man seine Daten so regelmäßig als möglich. Nicht vergessen, umso weniger man vorbereitet, umso nervenaufreibender und teurer wird wahrscheinlich es für die Angehörigen. Die kontinuierliche Datenpflege hat gleichzeitig den Vorteil, dass man für sich selbst zu Lebzeiten eine Gedankenstütze zur Hand hat, sollte mal ein Passwort vergessen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Redaktion: Dr. Silvija Franjic</p>
<p>Quellen:</p>
<p><a href="http://machts-gut.de/">http://machts-gut.de/</a></p>
<p><a href="https://www.facebook.com/help/1568013990080948">https://www.facebook.com/help/1568013990080948</a></p>
<p><a href="https://www.sicherdigital.de/digitaler-nachlass">https://www.sicherdigital.de/digitaler-nachlass</a></p>
<p><a href="http://www.teltarif.de/digitalen-nachlassverwalter-bestimmen/news/57861.html">http://www.teltarif.de/digitalen-nachlassverwalter-bestimmen/news/57861.html</a></p>
<p><a href="http://www.teltarif.de/forum/s49023/email-account-reicht/6-4.html">http://www.teltarif.de/forum/s49023/email-account-reicht/6-4.html</a></p>
<p><a href="http://semno.de/digitaler-nachlass/">http://semno.de/digitaler-nachlass/</a></p>
<p>Bildquelle:</p>
<p>www.einstellungstest-polizei-zoll.de  / pixelio.de</p>
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