Die Netzgemeinde fackelte nicht lange. Sie startete kurz nach Bekanntgabe einen Shitstorm (Kampagne) gegen die Kirche. Nun lenkte diese doch noch ein. Der todkranke Junge Jens Pascal wünschte sich ein Grabmal mit dem BVB-Emblem. Die Friedhofsordnung war allerdings kein Fußballfan und sträubte sich dagegen. Nachdem ein Kompromiss gefunden war, bleiben die Fragen: Wie weit darf der letzte Wunsch gehen, wann darf die Kirche nein sagen?
Auslöser der Debatte war eine Granitstele. Darauf war ein schwarz-weißer Fußball mit BVB-Emblem und dem Borussen-Slogan „Echte Liebe“. War? Die Planung sah zumindest so aus. Der Verein, Borussia Dortmund, gab zuvor schon seine Zustimmung – ohne dabei die Rechnung mit der Kirche gemacht zu haben. Diese hatte etwas dagegen. „Der kirchliche Gedanke habe gefehlt“, so ein Sprecher. Jetzt wurde der Ball mit BVB-Symbolen auf dem Boden montiert, allerdings zusätzlich mit einem christlichen Symbol. Ach ja, der Ball musste weichen. Was sich albern anhört, zieht sich durch die Friedhofsgeschichte, wie ein roter Faden. Immer wieder stoßen Angehörige und deren Verstorbenen bei Grabwünschen an ihre Grenzen.
Das Grabmal und dessen Geschichte
Grenzen, die im Falle des Jungen nicht nachzuvollziehen sind. Auch weil die Nachfrage nach Grabdenkmälern mit einem erzählenden Hintergrund stetig steigt. Das zeigte sich bereits 2009 während der Devota09. Dort machte die Außenanlage mit individuellen Grabsteinen stark auf sich aufmerksam. Es scheint, als wollen die Menschen auch bei dem sensiblen Thema „Bestattung“ keine Massenware mehr einkaufen. Individuell soll die letzte „Bleibe“ sein, die dort ruhende Person näher beschreiben, den Besucher abholen. Dabei muss das Grabmal nicht einmal Bezug zum Verstorbenen direkt nehmen.
Wichtig ist nur, dass ein Hintergrund, eine Geschichte erzählt wird. So arbeiten seit Jahrhunderten Kirchenbauer und andere bildende Künstler. Sie schaffen Gestalten, Fresken sowie Reliefs, die wiederum eine Geschichte erzählen. Können wir sie deuten, wird das Abgebildete viel intensiver und respektvoller wahrgenommen. Dahingehend sollte sich auch die Kirche öffnen. Die städtischen Friedhöfe sind mittlerweile soweit und geben den meisten Extrawünschen statt. Ob sie allerdings so ausfallend sind, wie die in Zorgvlied, ist eher fraglich. Im Falle des Jungen handelte es sich beispielsweise um einen kirchlichen Friedhof. Dort gilt noch eine strenge Auslegung der Friedhofsordnung.
Was bleibt, sind die bereits vorhandenen Grabstätten. Immer wieder gehen wir an besonders extravagant gestalteten Gräber vorbei. Sie zeigen uns, dass es sich für alle Seiten lohnt. Die Stadt und Kirche erhalten einen optischen Mehrwert, die Hinterbliebenen einen schönen Anlaufpunkt, der Hinterbliebene selbst die persönliche Gedenkstätte. Und auch für einen Steinmetz wird es sich rentieren, sich verstärkt auf diese Schiene zu konzentrieren.