Bereits nach den ersten Zeilen war ich verwirrt. Nach Gesprächen zum Thema war die Verwirrung schon fast spür- und greifbar. Worum geht´s? Angeblich verwerten Krematorien sogenannte Reststoffe aus der Asche der Toten – sie machen richtig “Asche” mit dem Zahngold eingeäscherter Menschen. Von mehreren Hunderttausend Euros pro Jahr ist auszugehen. Doch wem gehört das Zahngold? Und ist das Unterfangen nicht mehr als fragwürdig?
Es liest sich zweifelsohne fragwürdig. Handelt es sich um dunkle Geschäfte mit Zahngold? Der Goldpreis steigt seit Jahren an, zumindest fällt er nicht. Erben und Beschenkte lassen da gerne mal ihre Schmuckstücke einschmelzen. Nun ziehen wohl auch Krematorien nach. Ja sogar Zahnarztpraxen und Dentallabors machen vor dem Zahngold nicht halt. Es geht um Profit, auch wenn die Betreiber das nicht wahrhaben wollen. Ein Goldpreis von knapp 1.250 Euro je Feinunze, ja, wer würde da nicht dahinschmelzen. 2010 fiel in Hamburg ein Bestatter auf, der in einem Krematorium das Zahngold eines Verstorbenen für private Zwecke verkauft hat. Viele Krematorien lehnen dieses Geschäft zwar ab, doch einige sind schon fast drauf spezialisiert, zugespitzt gesehen. Bis zu 200 Euro pro Zahn werden derzeit auf dem Markt geboten, abhängig von Gewicht und Reinheit. Im beschriebenen Fall ermittelte die Staatsanwaltschaft, dass Mitarbeiter eines Krematoriums das Altgold aus der Asche der Verstorbenen entwendet haben. Sogar der Chef soll darin verwickelt gewesen sein.
Die Bestatterzeitung dazu:
Rechtlich unsicheres Terrain
Im Fall des Hamburger Krematoriums dürfte die Rechtslage klar sein. „Nach der bislang vorliegenden Rechtsprechung kommt entweder eine Anklage wegen Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB oder wegen Verwahrungsbruchs nach § 133 StGB in Frage“, so der Rechtswissenschaftler Dr. iur. Dr. rer. pol. Tade Matthias Spranger. Doch die Entnahme von Zahngold nach der Einäscherung bewegte sich immer in einem Graubereich. Erst die Entscheidung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichtes Bamberg dürfte als richtungweisend gelten. Der Senat hob den Freispruch des Amtsgerichtes Hof im Zusammenhang mit der Entnahme von Zahngold auf. „Nach Auffassung des Senats berücksichtigte die Entscheidung des Amtsgerichts Hof unter anderem nicht den Schutzzweck der Störung der Totenruhe, kurz gesagt der § 168 soll sich auch auf das Zahngold erstrecken“, so Spranger. „Wegen eines Eigentumsdelikts wurden die Angeklagten allerdings nicht belangt“.
Was 2010 schon vorkam, ist heutzutage Alltag. So berichtete kürzlich der SWR über “lukrative Geschäfte mit der Todesasche”. In einem Reutlinger Krematorium werden amtlich und damit “noch” legal Goldkronen gesiebt. Das Edelmetall wird anschließen gewinnbringend verkauft. Auf die Frage, welche rechtlichen Grundlagen hinzugezogen werden, antwortet der Leiter Hans Froeb: “Es gab rechtliche Untersuchungen. Auch wir haben uns natürlich abgesichert, bevor wir uns entschieden haben, das Zahngold zu verwerten. Und selbstverständlich holen wir uns dazu die Zustimmung der Hinterbliebenen.”
Ich bleibe dabei, spätestens nach dem Tod sollte sich der Profit hinten anstellen. Irgendwann hört es auf. Natürlich kann man die Institute verstehen. Doch meines Erachtens fehlt es bei den Angehörigen an Aufklärung. Und sie zahlen schon eine beachtliche Summe für die Bestattung selbst. Würde das Zahngold und das daraus resultierende Geld wenigstens den Hinterbliebenen bei den Kosten unterstützen, wäre ich fast dafür. Denn eines ist doch sicher: das Ganze bleibt mehr als fragwürdig, oder?
Bildrechte – Urheber: Apollo2005, GNU-Lizenz
Gegen den Friedhofzwang bin ich aus historisch vere4nderten Situationen:1. Wir leben nicht mehr in Zeiten von Pest und Cholera, somit ist also die Hygiene heute eine aderne. Die Verbrennung ist eine saubere, und die Urnen sind es dadurch auch.In frfcheren Zeiten, als die fcberwiegende Anzahl der Bewohner eines Dorfes ihr Leben lang das heimische Kirchspiel nicht verliedfen, konnte man von Trauerarbeit vor Ort und gepflegten Gre4bern ausgehen.Heute, in unserer schnelllebigen Zeit, ist selbst ein Malergeselle gegebenenfalls auf dem Sprung in ein adernes Land. Europa macht es zuse4tzlich mf6glich, von einem auf den adernen Tag mit Familie das Land zu verlassen. Wer kfcmmert sich dann um die Gre4ber?Die Friedwe4lder nehmen ja schon diese Argumentation im Kleinen auf. Urne unter Baum, Messingtafel ffcr eine gewisse Zeit. Angehf6rige mfcssen wie bei der Seebestattung keine Verpflichtung auf lange Sicht fcbernehmen. Ende!2. Durch eine Urne zu Hause kann man also als Familie seine Historie trotz Orts oder Landwechsels mit sich ffchren. Sollte es einmal zu viel ffcr den heimischen Sims oder das Regal werden, kf6nnte man vielleicht ffcr eine gewisse Zeit auch eine Urnengruft auf einem Friedhof mieten. Und bei Umzug wieder mitnehmen.Meine Familienwurzeln sind in Irland,Schottland-Kanada und in Ostpreudfen.Nach der Flucht aus Ostpreudfen he4tte meine Familie die Urnen ihrer Angehf6rigen gerne mitgenommen.3. Niemand mudf, aber jeder kf6nnte. Das we4re schf6n. Ich mfcdfte also keine Anonyme oder Seebestattung we4hlen, wenn ich mir die Pflege der Gre4ber nicht zutraue. Meine Grodfeltern lagen mit ihrem 13 je4hrigen Sohn in Bohmte. In 200 km Umkreis kein naher Verwandter ffcr eine Weile, also keine Pflege und nach 25 Jahren war das Grab weg. Ich he4tte die Urnen sofort genommen. Meine Mutter war 800 km weit weg, ich 250km.Meine Brfcder auch 800km. Und meine Tante ohne Ffchrerschein und Interesse 330km. Der Rest der Ostpreudfen fcberall verstreut. Urnen we4ren praktischer, weil sie beweglich sind.4. Es handelt sich um Kohlenstoff. Nicht mehr und nicht weniger als Grillkohle.Da wird doch in unserer Zeit nichts mehr Hinein Geheimnist. Es ist eine ideele Sache.Das die Seele nicht Ihren Sitz in einer Urne hat, ist doch allgemein bekannt,oder?Also, ich verstehe die diskussion nicht mehr.
Leicht zu lesen war der Kommentar allerdings nicht. Dennoch ok. Zum Teil stimme ich zu.